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Handels- und Gesellschaftsrecht

Kernbereich von PAULUS legal

Das Handels- und Gesellschaftsrecht gehört zum Kernbereich von PAULUS legal. Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Gesellschaftsgründung bis zur Auseinandersetzung und Beendigung. Wir begleiten gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und Reorganisationen. Bei einem Gesellschafterstreit vertreten wir außergerichtlich und vor Gericht.

Ihr Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist Herr Rechtsanwalt Roman Paulus in diesem Fachgebiet spezialisiert. Neben einer mindestens dreijährigen Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung wurde hierzu der Nachweis der besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts erbracht.

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen (§ 15 FAO).

Strategische und wirtschaftliche Beratung

In den zunehmend komplexen Wirtschaftsbeziehungen wird juristische Unterstützung immer wichtiger. PAULUS legal berät kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmern zu allen Fragen rund um das Handels- und Gesellschaftsrecht.
Der Blick ist dabei scharf auf wirtschaftlich tragfähige Lösungen gerichtet. Im Vorfeld wird mit dem Mandanten eine Strategie abgestimmt, deren Grundlage eine umfassende Beratung hinsichtlich sämtlicher wirtschaftlicher und rechtlicher Risiken des Falles ist.

Das Leistungsangebot von PAULUS legal im Gesellschaftsrecht

Für Gesellschafter

Wir beraten Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften bezüglich der ihnen obliegenden Pflichten aber auch der ihnen zustehenden Rechte sowie hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung von Stimmrechten, Verteilung von Gewinnen, etc. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Gesellschafter bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie bei sämtlichen anderen Fragen, die Gesellschafter im Zusammenhang mit der Gesellschafterstellung haben.

Unsere Beratung erstreckt sich u.a. auf folgende Themen:

  • Rechtsformwahl
  • Gesellschaftsvertrag
  • Gesellschafterstreit
  • Kündigung oder Ausschluss von Gesellschaftern
  • Abfindung von Gesellschaftern
  • Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern
  • Informationsrechte von Gesellschaftern

Die Nachfolge rechtzeitig planen

PAULUS legal unterstützt Sie dabei, rechtzeitig Ihre Nachfolge im Unternehmen oder als Selbständiger zu planen.

Schließlich sind Sie als verantwortungsvoller Unternehmer daran interessiert, Ihre Geschäfte geordnet zu hinterlassen und Ihre Familie abzusichern.

Auch im Krisenfall an Ihrer Seite

Spezialisiert auf den Schnittpunkt des Gesellschaftsrechts zum Insolvenzrecht unterstützt PAULUS legal im Krisenfall mit umfassenden Kenntnissen im Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht dabei, ein tragfähiges Sanierungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen.

Dazu gehört auch, haftungsrechtliche Ansprüche abzuwenden, die Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer treffen können. Wir identifizieren kritische Sachverhalte und übernehmen Verhandlungen oder begleiten Sie bei Gesprächen mit Gläubigern.

Für Geschäftsführer

die Entwicklung von Strategien bei Haftungsfragen bedarf aus unserer Sicht der richtigen rechtlichen Begleitung und Beratung. Im Einzelnen können diese Fragen etwa im Zusammenhang mit folgenden Themen stehen:

Geschäftsführeranstellungsvertrag

Bei der Erstellung, Optimierung oder Prüfung von Geschäftsführeranstellungsverträgen unterstützt Herr Rechtsanwalt Roman Paulus als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht bei sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden Fragen.

Die Beratung von Paulus legal erstreckt sich im Weiteren auf folgende Themen

  • Abberufung / Kündigung des Geschäftsführers
  • Geschäftsführerhaftung

Das Leistungsangebot von PAULUS legal im Handelsrecht

Das Handelsrecht gilt als Privatrecht der Kaufleute, regelt die Rechtsbeziehungen dieser untereinander und ist im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch festgehalten. Die dort festgehaltenen Regelungen betreffen die Rechtsbeziehungen einer Gesellschaft zu Dritten, etwa zu anderen Unternehmen und Kaufleuten.

Handelsvertreterrecht und grenzüberschreitende Sachverhalte

Sehr häufig richtet sich die Beratung auch an Unternehmen, mit Problemstellungen im internationalen Handelsrecht im grenzüberschreitenden Handelsverkehr. Im Handelsvertreterrecht kommen oft Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen und den damit einhergehenden Problemstellungen auf, wie beispielsweise den Themen der Geltendmachung von Provisionen und Ausgleichen gemäß den §§ 87 ff. HGB.

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung von Handelsvertreterverträgen und der korrekten Bezifferung nachlaufender Ansprüche des Handelsvertreters bzw. deren Abwehr, stehen wir zur Verfügung. Ob und in welcher Höhe solche nachlaufenden Ansprüche dem Handelsvertreter im konkreten Fall zustehen, bedarf regelmäßig einer anwaltlichen Überprüfung.

Beratungsleistungen im Handelsrecht

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Einkaufsbedingungen
  • kaufmännische Bestätigungsschreiben (mit den damit einhergehenden Konsequenzen)
  • Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erteilung und dem Entzug von Prokura und Vollmachten
  • spezielle Fragen im Zusammenhang mit der Eigenschaft eines Voll-Kaufmanns
    • etwa der damit einhergehenden Rügeobliegenheit nach dem Erhalt von Waren
    • Fragen im Zusammenhang mit Fracht- und Speditionsgeschäften, Lagergeschäften, etc.
Online-Rechtsberatung

Ich interessiere mich für die Online-Rechtsberatung und möchte einen Termin vereinbaren.

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