Kreditrecht

Das Kreditrecht

beschäftigt sich mit Kredit- und Darlehensverträgen. Das Rechtsgebiet des Kreditrechts umfasst zum Beispiel die Regelungen über Verbraucherkredite und den Verbraucherschutz bei der Kreditvergabe, über die Kreditsicherung und die Kündigung von Kreditverträgen.

Agil, innovativ und entschlossen navigieren wir Sie durch das komplexe Geschäftsumfeld des Kreditrechts. Mit scharfem Blick suchen wir Lösungsansätze, die oftmals nicht offensichtlich sind.

Das Bindeglied zu anderen Rechtgebieten

Langjährige Erfahrung

Durch langjährige -aus dem Insolvenzrecht stammende- Erfahrung notleidender Kredite, bietet PAULUS legal nicht nur Beratung und Vertretung bei Darlehenskündigungen und/oder Zwangsversteigerungen.

Möglichkeiten erkennen und nutzen

Studien zeigen, dass bis zu zwei Drittel von 300 überprüften Darlehensverträgen fehlerhaft sind. Für den Darlehnsnehmer eröffnen sich daher, je nach dem welcher Teil des Vertrages betroffen ist, verschiedenste Möglichkeiten Ansprüche gegen Kreditinstitute geltend zu machen, jedenfalls aber die eigene Verhandlungssituation zu stärken. Insoweit stellt das Kreditrecht nicht nur hinsichtlich der Schnittmengen zum Insolvenzrecht ein wesentliches Beratungsfeld der Kanzlei PAULUS legal dar.

Eine identische Koppelung zeigt sich im Immobilienrecht. Wir prüfen Vorfälligkeitsentschädigungen ihrem Grunde und der Höhe nach. Da in den Fällen des Widerrufs des Darlehensvertrags ein Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung nicht besteht, eröffnet sich bei nicht abgelösten Darlehen die Chance, mit der finanzierenden Bank in Verhandlungen über neue Konditionen zu treten. Wir begleiten darüber hinaus, Immobilientransaktionen. Vermögensdispositionen, die der potentielle Käufer vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages trifft, treffen ihn allein. Es ist also ratsam, lediglich eine Finanzierungszusage einzuholen und den Darlehensvertrag erst nach erfolgreichem Notartermin abzuschließen oder zumindest unter der Bedingung des Zustandekommens des Kaufvertrages

Umfassendes Beratungsangebot

PAULUS legal berät und vertritt in Fragen des Kreditrechts und nimmt Verhandlungen mit der Bank für Sie auf. Hierbei werden die Handlungsabläufe und die Strategie eng mit dem Mandanten abgestimmt.

Bürgschaftsinanspruchnahmen

Prüfung Ihrer Bürgenhaftung

Die Übernahme einer Bürgschaft erfolgt in unserer Beratungspraxis oftmals durch den Geschäftsinhaber für die Forderung einer Bank gegen sein Unternehmen und stellt damit ein großes Risiko dar. In vielen Fallkonstellationen stehen dem Bürgen jedoch Mittel zur Abwehr der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft zur Verfügung. PAULUS legal prüft Ihre Verteidigungschancen.

Widerruf von Autokrediten

Nutzen Sie eine Fehlerhaftigkeit Ihres Autokredits

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Widerruf von mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen Verbraucherkreditverträgen gestärkt (Urteil vom 9.9.2021, Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Hintergrund waren vom EuGH für unwirksam erklärte Darlehensbedingungen. Bei fehlerhaften oder ungenauen Pflichtangaben in Verbraucherkrediten kann der Verbraucher den sog. Widerrufsjoker ziehen und den Vertrag widerrufen. Die Banken können gegen den Widerruf nicht einwenden, dass er z.B. zu spät erfolgt ist oder rechtsmissbräuchlich ausgeübt wird.

Immobilienkredite

Rechtsberatung für Ihre Immobilienfinanzierung

Der Abschluss eines Immobilienkredites stellt sich für die meisten Verbraucher als bedeutendstes Rechtsgeschäft ihres Lebens dar. Dem trägt der Gesetzgeber Rechnung mit zahlreichen verbraucherschützenden Gesetzen. Zugleich sind in neuerer Zeit zahlreiche verbraucherschützende Urteile ergangen, die zu einer sehr komplexen Gesetzeslage führen, die Verbraucher nur schwer überschauen können.

Grundschulden

Beratung zur Bestellung und Löschung von Grundschulden

Die Grundschuld ist die häufigste Form der Kreditabsicherung. Im Verhältnis zwischen Bank und Kunde erlangt die Grundschuld immer dann Bedeutung, wenn der Kunde über die gesicherte Immobilie verfügen oder die Bank das Grundstück verwerten will. PAULUS legal vertritt nicht nur in Insolvenzfällen private und gewerbliche Bankkunden bei allen vertraglichen und vollstreckungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Grundschulden als Sicherungsmittel für Darlehensverträge.

Online-Rechtsberatung

Ich interessiere mich für die Online-Rechtsberatung und möchte einen Termin vereinbaren.

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