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25.02.2024, Roman Paulus

Wichtige Aktualisierung zum Sozialversicherungsrecht für mitarbeitende Gesellschafter und Geschäftsführer

In der dynamischen Welt des Sozialversicherungsrechts gibt es wichtige neue Entwicklungen, die mitarbeitende Gesellschafter und Geschäftsführer von Unternehmen betreffen. Angesichts jüngster gerichtlicher Entscheidungen sehen wir uns veranlasst, Sie über wesentliche Veränderungen und deren mögliche Auswirkungen auf Ihre Unternehmensführung zu informieren.

Die Rechtsprechung hat die Kriterien für die Beurteilung der Selbstständigkeit von mitarbeitenden Gesellschaftern und Geschäftsführern verschärft. Dies hat bedeutende Konsequenzen für die sozialversicherungsrechtliche Behandlung dieser Personen. Insbesondere betrifft dies die Fälle, in denen:

  • Ein Gesellschafter-Geschäftsführer nicht das Recht besitzt, durch eine qualifizierte Sperrminorität sämtliche Gesellschafterbeschlüsse zu blockieren, wie durch das BSG-Urteil vom 13. März 2023 (Az.: B 12 R 4/21 R) verdeutlicht, das die Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der über 50% der Stimmanteile verfügt, unterstreicht.
  • Ein Gesellschafter zwar eine qualifizierte Sperrminorität innehat, aber nicht als Geschäftsführer mit Einzelvertretungsberechtigung fungiert.
  • Ein Geschäftsführer indirekt über eine Holding- oder Muttergesellschaft eine qualifizierte Sperrminorität oder die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, jedoch nicht Alleingesellschafter oder alleiniger Geschäftsführer dieser übergeordneten Gesellschaft ist.
  • Ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Mehrheit der Stimmrechte hält, aber vorrangig für einen Auftraggeber der UG oder GmbH tätig ist.
  • Ein Gesellschafter-Geschäftsführer speziellen, gesellschaftsvertraglich festgelegten Weisungsrechten unterliegt, ein Sachverhalt, der im Kontext des Urteils vom 20. Juli 2023 (Az.: B 12 BA 1/23 R, B 12 R 15/21 R, B 12 BA 4/22 R) behandelt wurde, welches klärt, dass die Gründung einer GmbH oder UG allein nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit .

 

Diese Entwicklungen bergen das Risiko erheblicher Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen für bisher als selbstständig abgerechnete Tätigkeiten, was zu unerwarteten finanziellen Belastungen für Ihr Unternehmen führen kann.

Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen vor solchen Überraschungen geschützt ist, ist es entscheidend, professionellen Rat einzuholen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Zugang zu erfahrenen Rechtsanwälten, die spezialisiert sind auf die Herausforderungen im Sozialversicherungsrecht und die Sie kompetent unterstützen können.

Lassen Sie sich von den Experten bei PAULUS legal beraten, um eine zuverlässige Bewertung Ihrer Situation zu erhalten und umfassend über Ihre Optionen informiert zu sein.

Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um die bestmöglichen Ergebnisse für Ihr Unternehmen zu erzielen.

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