zurück zur Übersicht
12.06.2022, Roman Paulus

Möglichkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen erweitert

Laptop-Tastatur

Der Bundesrat hat die Ausweitung der Online-Beglaubigung gebilligt. Das Gesetz weitet vor allem die Möglichkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen aus.

Damit wird die GmbH-Gründung vereinfacht. Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften entfällt. Zudem erstreckt es das Verfahren auch auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister. Es sieht vor, dass das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse sowie auf GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten angewendet werden kann.

Das eigentliche Umsetzungsgesetz zur europäischen Digitalisierungsrichtlinie hatte das parlamentarische Verfahren bereits im vergangenen Jahr durchlaufen, der Bundesrat hatte es am 25.6.2021 gebilligt. Es tritt größtenteils zum 1.8.2022 in Kraft. Das jetzt vorliegende Gesetz geht über die europäischen Vorgaben hinaus.

Das Gesetz sieht auch eine Ausweitung der Möglichkeiten der Beurkundung mittels Videokommunikation in der Bundesnotarordnung vor.

Das Gesetz kann jetzt teilweise am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, zu großen Teilen am 1.8.2022 und teilweise erst am 1.8.2023 in Kraft treten.

Setzen Sie sich mit PAULUS legal in Verbindung um rechtzeitig die Neuerungen umsetzen zu lassen und von der vereinfachten Gründung zu profitieren.

Online-Rechtsberatung

Ich interessiere mich für die Online-Rechtsberatung und möchte einen Termin vereinbaren.

Mehr Details...

Cookie-Hinweis

paulus-legal.de nutzt Cookies für Google Maps um die Webseite und das Nutzererlebnis zu verbessern.

Sind Sie damit einverstanden?