zurück zur Übersicht
12.09.2022, Roman Paulus

Solardachpflicht bei Neubauten im Nichtwohnbereich

In Baden-Württemberg wurde mit Wirkung ab Januar 2022 eine bisher kaum beachtete Solardachpflicht bei Neubauten im gewerblichen Bereich eingeführt. Diese Pflicht greift ab Januar 2023 auch bei Dachsanierungen. Entsprechende Gesetzesvorlagen gibt es auch in Bayern und anderen Bundesländern.

PAULUS legal berät Sie zu Ihren Rechten als Eigentümer einer Gewerbeimmobilie, aber auch zu Ihren Pflichten, die Sie bei Errichtung einer Photovoltaikanlage treffen.

Schwerpunkt unserer Beratung ist eine Prüfung und etwaige Anpassung des Mietvertrages mit Blick auf eine Mieterhöhung in den Fällen, in denen die Gewerbeimmobilie vermietet ist. Die Erfüllung der Solarpflichten im Rahmen einer Dachsanierung stellt zumeist eine Modernisierungsmaßnahme nach §§ 555 b) ff. BGB dar. Das formelle Mieterhöhungsverfahren nach §§ 559 ff. BGB steht jedoch nur den Vermietern von Wohnraum zu. Der Vermieter von Gewerberäumen ist auf seinen Mietvertrag und die dort verankerten Regeln angewiesen.

Setzen Sie sich gerne mit PAULUS legal zu allen Fragen der Solardachpflicht in Verbindung.

Online-Rechtsberatung

Ich interessiere mich für die Online-Rechtsberatung und möchte einen Termin vereinbaren.

Mehr Details...

Cookie-Hinweis

paulus-legal.de nutzt Cookies für Google Maps um die Webseite und das Nutzererlebnis zu verbessern.

Sind Sie damit einverstanden?