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05.02.2023, Roman Paulus

Stärkung der Verbraucherrechte bei Immobiliendarlehen

Nach einem Urteil des EuGH (Az. C‑33/20) werden Verbraucherrechte bei Krediten in den Fällen gestärkt, in denen ein Immobiliendarlehen frühzeitig zurückgezahlt wird/werden soll. Die damit einhergehende Vorfälligkeitsentschädigung soll als zusätzliche Zahlung für die Bank den Verlust der Darlehenszinsen ausgleichen, die durch die vorzeitige Zahlung des Gesamtbetrags entfallen.

Das neue Urteil des europäischen Gerichtshofes bringt gute Nachrichten für alle Kreditnehmer, wonach den Banken strengere Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Vorfälligkeitsentschädigung auferlegt sind. Werden die Banken den neuen Voraussetzungen nicht gerecht, entfällt die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung – und das auch rückwirkend. Verbraucher können bereits gezahlte Entschädigungen von vor bis zu drei Jahren zurückverlangen.

Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung?

In erster Linie entschieden die Richter des EuGH, dass Banken die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung für den durchschnittlichen Kreditnehmer genau und verständlich erklären müssen. Genau genug, dass dieser beim Vertragsabschluss abschätzen kann, wie hoch die Entschädigung bei frühzeitiger Rückzahlung des Darlehens ausfallen würde. Im deutschen Recht findet sich die Rechtsgrundlage in § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wonach die Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen ist, wenn die Angaben zur Berechnung dieser im Vertrag unzureichend sind.

 

Lassen Sie Ihre Vorfälligkeitsklausel von PAULUS legal prüfen. Auch wer innerhalb der letzten drei Jahre eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, sollte seine Situation prüfen lassen – oftmals kann die Zahlung zurückverlangt werden. Für alle Kreditnehmer, deren Vertrag länger zurückliegt, bietet sich der sog. Widerrufsjoker an.

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