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11.04.2023, Roman Paulus

Verkürzte Schufa-Löschfrist nach Insolvenzverfahren

Die neue Schufa-Regelung 2023 beinhaltet gute Nachrichten für alle Schuldner, denen nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erteilt wurde. Die Löschfrist wurde von drei Jahren auf sechs Monate drastisch reduziert.

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Hintergrund dieser Entscheidung war zunehmender europarechtlicher Druck, insbesondere eine Entscheidung des EuGH. Einer drohenden Rechtsprechung des EuGH. Im Blick war, insbesondere, dass die Restschuldbefreiung es den Betroffenen ermöglichen solle, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen, was durch die langen Speicherfristen nicht gewährleistet sei.

Die Entscheidung der Auskunftei könnte mehrere anstehende Gerichtsentscheidungen vorwegnehmen. Der BGH setzt ein Verfahren zu der Frage vorerst aus, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten. Beim BGH wird der Fall eines früheren Selbstständigen aus Norddeutschland verhandelt, der sich mit der Wirtschaftsauskunftei streitet. (Az. VI ZR 225/21).

 

Neue Schufa-Regelung ab dem 28.03.2023:

Vor dem Erlass eines drohenden EuGH-Urteils hat die Schufa mit der Verkündung einer verkürzten Schufa-Löschfrist reagiert. Auf der Schufa-Website heißt es:

„Wir werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen. Diese Löschung erfolgt automatisch, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich nicht hierum kümmern. Die technische Umsetzung des Verfahrens wird ca. vier Wochen in Anspruch nehmen.“

Während Insolvenzverfahren nach altem Recht mit 6 Jahren Insolvenz und 3 Jahre Schufa, für den Schuldner eine  Gesamtbelastung von 9 Jahren bedeutete bis eine Teilhabe am Wirtschaftsleben möglich war, betrug diese Gesamtbelastung in neueren Insolvenzverfahren durch 3 Jahre Insolvenz und 3 Jahre Schufa, insgesamt 6 Jahre. Durch die Neuregelung der Schufa sind nun in nur dreieinhalb Jahren alle Negativeinträge gelöscht. Dies betrifft alte Verbindlichkeiten in der Schufa, Einträge über die Abgabe der Vermögensauskunft, die Durchführung der Insolvenz und die Erteilung der Restschuldbefreiung.

 

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